Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

KA Antriebstechnik GmbH
Gewerbestraße 2
87733 Markt Rettenbach
Telefon: (+49) 08392 93448-00
Fax: (+49) 08392 93448-29

1. Vertragsabschluss

Vertragsabschlüsse bzw. Lieferverträge Änderungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bis zur schriftlichen Bestätigung gelten unsere Angebote als freibleibend. Soweit der Vertrag telefonisch oder mündlich abgeschlossen wurde, wird dieser nur dann wirksam, wenn dieser schriftlich bestätigt wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Einkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eine Lieferung unserseits erfolgt zu unseren Bedingungen und stellt kein Anerkenntnis anderslautender  Einkaufsbedingungen dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart. 

2. Versand und Gefahrenübergang

2.1  
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Werk in Markt Rettenbach. Bei abweichender Vereinbarung bleibt die Versandart unserem Ermessen ohne irgendwelche Verpflichtung für billigste Verfrachtung vorbehalten, sofern nichtganz bestimmte Weisungen für den Versand gegeben sind.

2.2  
Mit der Übergabe an den Versandbeauftragten wie den Spediteur oder den Frachtführer geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch, wenn wir die Versandkosten übernommen haben. Dies gilt ausdrücklich für Nachtexpresssendungen.

3. Lieferzeit / Höhere Gewalt

3.1  
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig.

3.2  
Wird bei Lieferverträgen auf Abruf nicht rechtzeitig abgerufen, so sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages  zurückzutreten.

3.3  
Kommen wir in Verzug kann der Käufer nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers bezieht sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.

3.4  
Im Falle des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz, es sei denn, die Leistungsstörung ist durch uns aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht.

3.5  
Ereignisse höherer Gewalt zu denen auch Streik, Aussperrung und unvorhergesehene (auch innerbetriebliche) Umstände, die eine Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich machen, gehören, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllen Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Besteller kann uns auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessen Nachfirst liefen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

4. Preis, Zahlungsbedingungen

4.1  
Unsere Preise gelten ab Werk Markt Rettenbach (soweit nicht anders vereinbart) zuzüglich Mehrwertsteuer. Unserer Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungszieles zu zahlen.

4.2  
Der Besteller ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4.3  
Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigung des Käufers berechtigen uns, unsere gesamten Forderungen – unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel - sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. 

5. Mängel der Ware, Gewährleistung

5.1  
Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN für Stahl und Eisen oder der geltenden Übung zulässig.

5.2  
Beanstandungen müssen unverzüglich und uns gegenüber spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden, bei verdeckten Mängeln sofort nach Auftreten des Mangels. Rücksendungen bedürfenunserer ausdrücklichen Zustimmung.

5.3  
Uns ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel festzustellen. Bei berechtigter Mängelrüge liefern wir entweder mangelfreien Ersatz oder erteilen eine Gutschrift. Alle weiteren Ansprüche auf Vergütung von Schadenersatz, Löhnen, Versandkosten, Ein- und Ausbaukosten, Verzugsstrafen etc. lehnen wir ausdrücklich ab.

5.4  
Soweit nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Auslieferung der Ware an unsere Kunden.

5.5  
Gewährleistungsansprüche entstehen nicht bei Falschbestellung, wenn der Besteller entscheidende Angaben hinsichtlich der erwartenden Beanspruchung unterlassen hat, bei unsachgemäßen Einbau, unsachgemäßer Verwendung, außergewöhnlicher und nicht vorhersehbarer Beanspruchung, vom Besteller oder dritten vorgenommene Eingriffe oder Reparaturen sowie bei normalen Verschleiß.

6. Schadenersatz, Haftung

6.1  
Der Besteller trägt die Verantwortung für die richtige Teileauswahl im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Besteller steht ferner dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden

6.2  
Falls wir von Dritten auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen werden, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Bestellers liegt, hat uns der Besteller von diesen Ansprüchen freizustellen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1  
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf eine besonderes bezeichnete Forderung geleistet werden. Der Besteller ermächtigt uns bereits jetzt, im Fall von Zahlungsverzug oder wenn Tatsache bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. In diesen Fällen sind wir berechtigt die Be- und Verarbeitung, den Einbau sowie der Veräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen.

7.2  
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltssache und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Ziffer 5.1

7.3  
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und nur solange er nicht in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen an der Weiterveräußerung gem. den Ziffern, 5.4 und 5.5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7.4 
Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

7.5  
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziffer 5.1 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe der Miteigentumsteile.

7.6  
Der Besteller ist berechtigt, Fordrungen aus der Veräußerung gem. Ziffern 5.3 und 5.4 bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Das Recht zum Wiederruf haben wir nur, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat oder Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen lassen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

7.7  
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10% sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Urheberschutz

Dem Besteller oder Lieferant überlassene Unterlagen und Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen und Vorschläge für die Gestaltung und Herstellung der Teile darf der Besteller oder Lieferant nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich, noch zum Gegenstand von Veröffentlichungen machen.

9. Eintrittsvorbehalt

Für Werk- und Getriebeteile die nicht der Originalspezifikation entsprechen, übernehmen wir keine Haftung.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand

Soweit nicht abweichend vereinbart, wird für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten der Parteien der Sitz des bestellenden Werkes als Erfüllungsort vereinbart. Gerichtsstand ist – je nach sachlicher Zuständigkeit - Memmingen. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Besteller oder auch Lieferers zuständige Gericht anzurufen.

11. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

12. Teilunwirksamkeit

Sollten diese Bestimmungen Teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll die Regelung gelten, die am ehesten dem Willen der Parteien gerecht wird. Ansonsten finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

Stand: April 2004

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