Bei vielen Getrieben ist eine Nachrüstung grundsätzlich möglich. Voraussetzung sind geeignete Messstellen, ausreichende Zugänglichkeit und eine zur Anwendung passende Sensorik. Die konkrete Auslegung erfolgt durch den Anbieter des Überwachungssystems oder einen qualifizierten Messdienstleister.
Das Messintervall richtet sich nach der betrieblichen Bedeutung des Getriebes, seiner Belastung und der Geschwindigkeit möglicher Schadensentwicklungen. Bei produktionskritischen Antrieben kann eine kontinuierliche Überwachung angemessen sein. Für weniger kritische Getriebe können regelmäßige Vergleichsmessungen ausreichen.
Schwingungsdaten werden während eines repräsentativen Betriebszustands erfasst. Drehzahl und Last sollten während der Aufnahme bekannt und möglichst stabil sein. Sicherheitsvorgaben der Anlage bestimmen, welche Messstellen während des Betriebs zugänglich sind.
Langsam laufende Getriebe stellen höhere Anforderungen an Sensorik, Messdauer und Auswertung. Verschleißbedingte Impulse besitzen bei sehr niedrigen Drehzahlen weniger Energie und können von Umgebungsgeräuschen überlagert werden. Längere Aufnahmen und ergänzende Ölanalysen können die Beurteilung unterstützen.
Eine genaue Restlebensdauer in Betriebsstunden lässt sich meist nicht belastbar angeben. Lastwechsel, Schmierung, Werkstoffzustand und mögliche Folgeschäden beeinflussen die weitere Entwicklung. Zustandsverläufe unterstützen eine Einschätzung der Veränderungsgeschwindigkeit und der technischen Dringlichkeit.